Eingangsverfahren

Ansprechpartner

Hartmut Prietz
Teamleiter Berufliche Bildung

Tel: 03521 7637-18
E-Mail: h.prietz(at)drksachsen(dot)de

Vor Beginn der beruflichen Bildung durchlaufen unsere Teilnehmenden ein Eingliederungsverfahren gemäß § 57 SGB IX und § 3 WVO. Im Rahmen dieses Verfahrens werden gemeinsam mit den Personen anhand professioneller Kompetenztestungen deren individuelle Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen ermittelt. 

Mit Hilfe dieser Testungen und Beobachtungen werden kognitive, motorische, soziale und sprachliche Fähigkeiten geprüft. Das Ziel ist es festzustellen, ob unsere Werkstatt zur Vermittlung theoretischer und praktischer Lebensinhalte die geeignete Einrichtung ist.

Im Rahmen des Eingangsverfahrens werden die individuellen Potenziale und Bedürfnisse unserer Teilnehmenden identifiziert, um passende Tätigkeiten und Arbeitsfelder auszuwählen. Zudem soll es sicherstellen, dass die notwendige Unterstützung, wie Assistenz oder therapeutische Begleitung, bereitgestellt wird. 

Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate und ist ein wesentlicher Bestandteil, um eine gelungene Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben in Werkstätten zu ermöglichen. Unser Team des Berufsbildungsbereichs und des Sozialen Dienstes steht dabei unterstützend zur Seite.

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